Erstprüfung Bauwerksbuch Wien | §128a Wiener Bauordnung
Bauwerksbuch als Grundlage für langfristige Gebäudeerhaltung
Das Bauwerksbuch dient nicht nur der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gemäß §128a Wiener Bauordnung. Durch die strukturierte Erfassung des Gebäudezustandes entsteht eine langfristig nutzbare Gebäudedokumentation, welche Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und zukünftige Verantwortliche bei der Verwaltung und Erhaltun eines Gebäudes unterstützt.
Die im Rahmen der Erstprüfung dokumentierten Feststellungen, Fotodokumentationen, Maßnahmenempfehlungen und Prüfintervalle ermöglichen eine nachvollziehbare Beobachtung des Gebäudes über viele Jahre hinweg. Bereits dokumentierte Auffälligkeiten können bei späteren Überprüfungen wiedergefunden und hinsichtlich möglicher Veränderungen beurteilt werden.
Dadurch entsteht ein langfristiges Instrument zur Unterstützung der Gebäudesicherheit und zur nachvollziehbaren Dokumentation des Gebäudezustandes.
Unterstützung bei zukünftigen Entscheidungen
Die Ergebnisse des Bauwerksbuches können Eigentümer:innen und Hausverwaltungen dabei unterstützen, zukünftige Entscheidungen besser vorzubereiten und vorhandene Informationen geordnet bereitzuhalten.
Insbesondere bei folgenden Themen kann die vorhandene Dokumentation eine wertvolle Grundlage darstellen:
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Fassadensanierungen
- Dachsanierungen
- Fenstertausch
- Umbauten
- Dachgeschoßausbauten
- Nutzungsänderungen
- energetische Verbesserungen
- Photovoltaikanlagen
- Modernisierungen
- größeren Instandsetzungsmaßnahmen
Durch die vorhandene Dokumentation können bestehende Informationen, frühere Feststellungen und bereits durchgeführte Maßnahmen leichter nachvollzogen werden.
Langfristiger Nutzen für Eigentümer:innen und Hausverwaltungen
Ein professionell erstelltes Bauwerksbuch begleitet ein Gebäude über viele Jahre und kann laufend ergänzt sowie aktualisiert werden.
Dadurch profitieren Eigentümer:innen und Hausverwaltungen von:
- einer übersichtlichen Gebäudedokumentation
- nachvollziehbaren Zustandsaufzeichnungen
- eindeutigen Fotodokumentationen
- dokumentierten Maßnahmenempfehlungen
- festgelegten Prüfintervallen
- einer besseren Grundlage für zukünftige Entscheidungen
- einer langfristigen Dokumentation der Gebäudeentwicklung
Gerade bei Altbauten, Zinshäusern und Wohngebäuden mit langer Lebensdauer stellt das Bauwerksbuch somit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern kann auch als langfristiges Werkzeug zur Unterstützung der Gebäudeerhaltung genutzt werden.
Beratung und weitere Begleitung durch Architektum
Als staatlich befugte Ziviltechnikerin begleite ich Eigentümer:innen und Hausverwaltungen nicht nur bei der Erstellung des Bauwerksbuches, sondern auf Wunsch auch bei weiteren Fragestellungen rund um das Gebäude.
Die im Bauwerksbuch dokumentierten Informationen können eine wertvolle Grundlage für spätere Planungen und Entscheidungen darstellen.
Je nach Gebäude und Aufgabenstellung können beispielsweise folgende Themen relevant sein:
- bauliche Weiterentwicklung bestehender Gebäude
- Umbauten und Zubauten
- Dachgeschoßausbauten
- Sanierungskonzepte
- Fassaden- und Dachsanierungen
- Gebäudechecks
- ÖNORM B1300 Überprüfungen
- Energie- und Photovoltaiklösungen
- Einreichungen bei Behörden
- langfristige Gebäudestrategien
Dadurch kann das Bauwerksbuch weit über die reine gesetzliche Verpflichtung hinaus genutzt werden und bildet häufig die Grundlage für eine nachhaltige und wirtschaftliche Entwicklung des Gebäudes.
Ziel ist es, Eigentümer:innen und Hausverwaltungen eine nachvollziehbare Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die über viele Jahre genutzt und bei Bedarf laufend ergänzt werden kann.
