Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen? Ziviltechniker Wien
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Viele Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften stellen sich die Frage, wer ein Bauwerksbuch überhaupt erstellen darf. Diese Frage ist verständlich, denn das Bauwerksbuch ist weit mehr als eine einfache Sammlung von Unterlagen. Es handelt sich um eine strukturierte Gebäudedokumentation gemäß §128a Wiener Bauordnung, welche die Grundlage für die langfristige Beobachtung und Dokumentation eines Gebäudes bildet.
Im Zuge der Erstellung werden vorhandene Unterlagen gesichtet, die Ergebnisse der Erstprüfung dokumentiert, Maßnahmenempfehlungen festgelegt sowie Prüfintervalle definiert. Das Bauwerksbuch soll dabei eine nachvollziehbare Grundlage für Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und zukünftige Entscheidungen rund um das Gebäude schaffen.
Wer ist zur Erstellung eines Bauwerksbuches befugt?
Die Erstellung eines Bauwerksbuches setzt sowohl fachliche Qualifikation als auch die entsprechende Befugnis voraus. Entscheidend ist nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern die Eignung zur Durchführung der Erstprüfung und zur Erstellung einer nachvollziehbaren Gebäudedokumentation.
Typischerweise kommen folgende Berufsgruppen in Betracht:
- Ziviltechniker:innen der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen
- Gerichtlich beeidete Sachverständige mit entsprechendem Fachgebiet
- Planende Baumeister:innen mit entsprechender Befugnis
Maßgeblich ist dabei stets die fachliche Eignung für die Beurteilung von Bestandsgebäuden sowie die Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
Warum wird das Bauwerksbuch häufig durch Ziviltechniker:innen erstellt?
Gerade bei Altbauten, Zinshäusern, historischen Gebäuden und komplexen Bestandsobjekten erfolgt die Erstellung des Bauwerksbuches häufig durch Ziviltechniker:innen.
Ziviltechniker:innen beschäftigen sich laufend mit Bestandsgebäuden, Bauakten, Einreichungen, Umbauten, Sanierungen und der Dokumentation bestehender Bauwerke. Dadurch entsteht ein umfassendes Verständnis für die Entwicklung eines Gebäudes sowie für dessen bauliche Besonderheiten.
Besonders bei älteren Gebäuden sind häufig unterschiedliche Bauphasen, Umbauten oder unvollständige Unterlagen vorhanden. Die strukturierte Aufarbeitung dieser Informationen stellt einen wesentlichen Bestandteil der Bauwerksbuch-Erstellung dar.
Unterlagen sammeln ist nicht gleich Bauwerksbuch erstellen
Eigentümer:innen oder Hausverwaltungen verfügen oftmals bereits über zahlreiche Unterlagen zum Gebäude. Dazu zählen beispielsweise Pläne, Bewilligungen, Wartungsnachweise oder Dokumentationen früherer Sanierungen.
Die reine Sammlung dieser Unterlagen ersetzt jedoch nicht die Erstellung eines Bauwerksbuches.
Erst durch die strukturierte Zusammenführung der Informationen, die Durchführung der Erstprüfung, die Fotodokumentation sowie die Festlegung von Maßnahmen und Prüfintervallen entsteht ein vollständiges Bauwerksbuch.
Was umfasst die Erstprüfung?
Ein wesentlicher Bestandteil der Bauwerksbuch-Erstellung ist die Erstprüfung des Gebäudes. Diese erfolgt grundsätzlich als augenscheinliche Sichtprüfung ohne zerstörende Eingriffe.
Je nach Gebäude werden insbesondere allgemein zugängliche und sicherheitsrelevante Bauteile betrachtet.
- Fassaden
- Dachflächen
- Dachstuhl
- Dachentwässerung
- Verblechungen
- Kamine
- Balkone
- Loggien
- Geländer
- Treppenanlagen
- Handläufe
- Fenster
- Kellerbereiche
- allgemein zugängliche Gebäudeteile
Die Feststellungen werden dokumentiert und bilden die Grundlage für die weiteren Inhalte des Bauwerksbuches.
Mehr als eine gesetzliche Verpflichtung
Viele Eigentümer:innen sehen das Bauwerksbuch zunächst als gesetzliche Verpflichtung. In der Praxis kann es jedoch deutlich mehr sein.
Durch die strukturierte Dokumentation entsteht eine langfristige Gebäudedokumentation, welche den aktuellen Zustand des Gebäudes nachvollziehbar festhält und über viele Jahre weitergeführt werden kann.
Gerade bei Zinshäusern, Mehrparteienhäusern und größeren Wohnanlagen entsteht dadurch ein erheblicher Mehrwert für die Verwaltung und Erhaltung der Immobilie.
Das Bauwerksbuch als Grundlage für zukünftige Entscheidungen
Die im Zuge der Bauwerksbuch-Erstellung gewonnenen Informationen können auch für zukünftige Projekte von Bedeutung sein.
Häufig bildet die Gebäudedokumentation eine wertvolle Grundlage für:
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Sanierungen
- Dachgeschoßausbauten
- Umbauten
- Nutzwertgutachten
- Parifizierungen
- ÖNORM B1300 Überprüfungen
- energetische Verbesserungen
- Photovoltaiklösungen
Wer den Bestand kennt und dokumentiert hat, kann zukünftige Entscheidungen oftmals fundierter und wirtschaftlicher treffen.
Warum Architektum?
Als staatlich befugte Ziviltechnikerin unterstütze ich Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften bei der Erstellung von Bauwerksbüchern für Einfamilienhäuser, Mehrparteienhäuser, Zinshäuser und historische Bestandsgebäude.
Durch die Verbindung aus Architektur, Bestandsaufnahme, Gebäudedokumentation und langjähriger Erfahrung mit Bestandsgebäuden entsteht nicht nur ein Bauwerksbuch, sondern eine nachvollziehbare Grundlage für die langfristige Erhaltung und Weiterentwicklung der Liegenschaft.
- Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener Bauordnung
- Erstprüfung und Fotodokumentation
- Unterlagenprüfung und Akteneinsicht
- Bestandsaufnahmen
- Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank
- Begleitung von Hausverwaltungen und Eigentümer:innen
- Unterstützung bei Altbauten und Zinshäusern
Ausgewählte Referenzprojekte
- Augustinerstraße 12, 1010 Wien
- Erdbergstraße 93, 1030 Wien
- Rudolf-von-Alt-Platz 5, 1030 Wien
- Neumanngasse 7, 1040 Wien
- Schwarzhorngasse, 1050 Wien
- Schwarzspanierstraße, 1090 Wien
- Viriotgasse 6, 1090 Wien
- Rufgasse 7, 1090 Wien
- Troststraße, 1100 Wien
- Schumanngasse 61, 1170 Wien
- Taubergasse 42, 1170 Wien
- Hochstraße, 1230 Wien
Nähere Informationen und weiterführende Themen
- <
- Bauwerksbuch Wien
- Erstprüfung Bauwerksbuch Wien
- Bauwerksbuch Hausverwaltung Wien
- Bauwerksbuch Zinshaus Wien
- Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
- Bauwerksbuch §128a Wien
- Bauwerksbuch vor 1919
- Bauwerksbuch vor 1945
- ÖNORM B1300 Wien
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Bauwerksbuches sowie bei der langfristigen Betreuung und Weiterentwicklung Ihrer Liegenschaft.
