ÖNORM B1300  – Objektsicherheitsprüfung 

Gebäude regelmäßig prüfen. Risiken erkennen. Verantwortung dokumentieren.

Die ÖNORM B1300 beschäftigt sich mit der Objektsicherheit von Wohngebäuden und unterstützt Eigentümer:innen, Hausverwaltungen sowie Gebäudeverantwortliche bei der systematischen Kontrolle sicherheitsrelevanter Gebäudebereiche.

Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, Schäden zu dokumentieren und Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Dadurch können Risiken für Bewohner:innen, Besucher:innen und Nutzer:innen reduziert und die langfristige Werterhaltung von Gebäuden unterstützt werden.

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Was ist die ÖNORM B1300?

Die ÖNORM B1300 beschreibt Empfehlungen für wiederkehrende Sichtkontrollen von Wohngebäuden. Sie unterstützt Eigentümer:innen und Hausverwaltungen dabei, die Gebäudesicherheit strukturiert zu überprüfen und den Zustand eines Gebäudes nachvollziehbar zu dokumentieren.

Im Mittelpunkt stehen allgemein zugängliche Gebäudebereiche sowie sicherheitsrelevante Bauteile und Anlagen. Die Norm hilft dabei, Kontrollpflichten systematisch wahrzunehmen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Für wen ist die ÖNORM B1300 relevant?

  • Hausverwaltungen
  • Zinshauseigentümer:innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bestandshalter
  • Gemeinden
  • Institutionelle Eigentümer
  • Verantwortliche für Wohngebäude

Welche Gebäudebereiche werden betrachtet?

Im Rahmen einer Objektsicherheitsprüfung werden je nach Gebäude unter anderem folgende Bereiche betrachtet:

  • Fassaden und Gesimse
  • Dächer und Dachaufbauten
  • Balkone und Terrassen
  • Stiegenhäuser
  • Handläufe und Geländer
  • Kellerbereiche
  • Außenanlagen
  • Zugangswege
  • Fluchtwege
  • Brandschutzrelevante Bereiche
  • Gemeinschaftlich genutzte Gebäudeteile

Typische Mängel bei Bestandsgebäuden

Im Zuge von Gebäudebegehungen zeigen sich häufig wiederkehrende Mängel, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder Nutzung eines Gebäudes haben können.

  • fehlende oder beschädigte Handläufe
  • Stolperstellen in Verkehrswegen
  • Schäden an Fassaden und Gesimsen
  • mangelhafte Absturzsicherungen
  • beschädigte Stufen und Podeste
  • unzureichende Beleuchtung
  • Beeinträchtigungen von Fluchtwegen
  • Schäden an Balkonen oder Geländern
  • mangelhafte Dachsicherungen
  • allgemeine Alterungs- und Abnutzungserscheinungen

Gebäudesicherheit und Verkehrssicherungspflicht

Eigentümer:innen und Gebäudeverantwortliche tragen Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Gebäude. Regelmäßige Kontrollen helfen dabei, Gefahrenquellen zu erkennen und notwendige Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Eine strukturierte Dokumentation der festgestellten Zustände schafft Transparenz und unterstützt die langfristige Planung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen.

ÖNORM B1300 und Bauwerksbuch Wien

Für viele Eigentümer:innen in Wien stellt sich die Frage nach dem Zusammenhang zwischen ÖNORM B1300 und dem Bauwerksbuch gemäß §128a Wiener Bauordnung.

Beide Themen beschäftigen sich mit der Sicherheit, Erhaltung und Dokumentation von Gebäuden. Während das Bauwerksbuch gesetzliche Anforderungen der Wiener Bauordnung berücksichtigt, liefert die ÖNORM B1300 einen strukturierten Zugang zur regelmäßigen Beurteilung sicherheitsrelevanter Gebäudebereiche.

→ Bauwerksbuch Wien

Unser Leistungsangebot

  • Objektsicherheitsprüfungen
  • Gebäudebegehungen
  • Zustandsdokumentationen
  • Fotodokumentationen
  • Maßnahmenempfehlungen
  • Bauwerksbuch Wien
  • Bestandsanalysen
  • Unterstützung für Hausverwaltungen
  • Beratung für Zinshäuser und Wohngebäude

Warum Architektum?

Als staatlich befugte Ziviltechnikerin beschäftigt sich Architektum seit Jahren mit Bestandsgebäuden, Zinshäusern, Bauwerksbüchern, Gebäudesicherheit und der langfristigen Entwicklung von Immobilien.

Durch die Verbindung von Architektur, Bestandsanalyse, Gebäudedokumentation und technischer Beurteilung entsteht eine ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden und deren Entwicklungspotenzial.

Weitere Informationen

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Wohngebäude oder Nichtwohngebäude?

Die ÖNORM B1300 richtet sich primär an Wohngebäude wie Zinshäuser, Wohnhausanlagen und Mehrparteienhäuser.

Für Bürogebäude, Hotels, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Gewerbeobjekte und andere Nichtwohngebäude kommt in der Regel die ÖNORM B1301 zur Anwendung.

→ ÖNORM B1301 für Nichtwohngebäude

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