Bauwerksbuch - Hausverwaltungen - Eigentümer- öffentliche Stellen
Bauwerksbuch erstellen mit Erstprüfung eines Sachverständiger
Angebot: Wir erstellen direkt ihr digitales Bauwerksbuch mit Erstprüfung als befugtes Unternehmen. Kostenlose information und Angebote einholen!
Termine sind noch frei! Kontakt: Tel.: 01/342000 oder 069911228577
Unsere Leistungen als Ziviltechniker gemäß § 128a Baugesetz:
Als Ziviltechniker bieten wir Ihnen eine umfassende und rechtlich einwandfreie Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a der Wiener Bauordnung. Unsere Leistungen beinhalten:
Erstellung eines digitalen Bauwerksbuches: Wir erstellen Ihr Bauwerksbuch in digitaler Form, das alle erforderlichen Dokumente und Informationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen enthält.
Zusammenstellung aller relevanten Dokumente: Wir sorgen dafür, dass sämtliche benötigten Unterlagen vollständig und korrekt zusammengetragen werden, um eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihres Gebäudes sicherzustellen.
Begehung des Gebäudes und Befundung der Bauteile: Unsere Experten führen eine Erstprüfung der Bauteile durch und dokumentieren den Ist-Zustand des Gebäudes nach Augenschein.
Unser Ziel: Kostenoptimierte Lösungen für Ihr Bauwerksbuch
Wir bieten Ihnen effiziente und kostengünstige Lösungen, um Ihr Bauwerksbuch professionell und schnell zu erstellen, ohne unnötige Zwischenlösungen. Unsere Ziele sind:
Keine Zwischenlösungen: Die direkte Erstellung des Bauwerksbuchs durch ein befugtes Unternehmen, ohne Umwege und ohne zusätzliche Kosten.
Anpassbares Excel-Tool: Wir bieten ein anpassbares Excel-Tool, das speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, um Kosten zu minimieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Terminvergabe ohne Wartezeit: Flexible Terminvergabe für die Begehung und die Erstellung des Bauwerksbuches – ganz ohne Wartezeiten.
Experten bei Sanierungsfragen: Wir stehen Ihnen als Experten für Sanierungsfragen zur Seite und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.
Kostenloses Erstgespräch: Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Anforderungen besprechen und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten.
Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Bauwerksbuch!
Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserer Expertise und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite zu stehen.
Warum das Bauwerksbuch von Architektum ZT erstellen lassen?
Befugt für die Erstellung als Ziviltechnikerinnen | Erstbestätigung für die Bauwerksdatenbank |
Planeinsicht MA 37 für Plan und Bescheide | Spezialisten im Bereich Sanierungen |
Durchführung der Erstprüfung des Wohngebäudes | Zusammenarbeit von Fachexperten |
Objektbegehung mit Fotodokumentation | Projektaufnahme schnell und unkompliziert |
Digitalisieren der Pläne | Beratung und Betreuung für weitere Sanierungsmaßnahmen |
Registrierung des Bauwerksbuches | Baueinreichung, Baubewilligung, |
weiter Angebote für Bestandsgebäude in Wien- Umbau und Sanierung
Bestandsaufnahme | Machbarkeitsstudie |
Sanierungskonzepte | Bauanzeige, Baueinreichung bis zur Baubewilligung |
Umbau, Zubau, Aufstockung | Energieausweis, Energieeffizentes planen - Solar, Wärmepumpe |
Überprüfungen nach Önorm B1300 | Baubegleitung ÖBA |
Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung – Ihre Partner für nachhaltige Architekturprojekte
Als Architekten verstehen wir, wie wichtig es für eine Hausverwaltung ist, Projekte effizient, nachhaltig und im Einklang mit den Bedürfnissen der Bewohner sowie den rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Neubauten, Sanierungen, Umbauten oder Instandhaltungsmaßnahmen – stets mit dem Ziel, Wertsteigerung und Energieeffizienz für Ihre Objekte zu maximieren.
Unsere Leistungen für Hausverwaltungen:
Ganzheitliche Planung und Beratung: Wir entwickeln detaillierte Architekturkonzepte unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen und der Bedürfnisse der Bewohner. Dabei bieten wir nicht nur architektonische Lösungen, sondern auch eine Beratung zu energetischen Verbesserungen und baulichen Optimierungen.
Rechtliche und technische Expertise: Wir stellen sicher, dass alle Planungen den bau- und denkmalrechtlichen Vorgaben entsprechen und bieten Ihnen optimale Lösungen im Hinblick auf den Denkmalschutz, falls erforderlich. Unsere Expertise bei Bauabnahmen und Genehmigungsprozessen sorgt für eine reibungslose Umsetzung und sorgt für schnelle Genehmigungen.
Kostenbewusste Planung: Wir verstehen die Wichtigkeit der Kostenkontrolle für eine Hausverwaltung. Durch eine präzise Kostenschätzung und effiziente Projektabwicklung stellen wir sicher, dass alle Bauvorhaben innerhalb des Budgets und Zeitrahmens bleiben, ohne dabei an Qualität zu verlieren.
Bauabwicklung und Koordination: Wir koordinieren alle relevanten Gewerke und sorgen für die rechtzeitige Lieferung von Materialien sowie eine qualitätsgerechte Ausführung der Arbeiten. Unsere Projektsteuerung garantiert eine termingerechte Fertigstellung und ein reibungsloses Bauvorhaben.
Langfristige Werterhaltung und Energieoptimierung: Durch die Auswahl hochwertiger Baustoffe, moderne Energiesysteme und nachhaltige Planungslösungen tragen wir dazu bei, den Wert Ihrer Immobilien zu erhalten und die Betriebskosten zu senken. Auch bei der Integration von Photovoltaikanlagen oder intelligenter Gebäudetechnik bieten wir zukunftsfähige Lösungen.
Warum mit uns zusammenarbeiten?
Als Architekten arbeiten wir eng mit Hausverwaltungen zusammen, um die Anforderungen der Mieter und Eigentümer in Einklang mit den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zu bringen. Unsere Expertise gewährleistet eine professionelle Projektabwicklung vom ersten Entwurf bis zur Übergabe, während wir gleichzeitig auf Nachhaltigkeit und Kostenbewusstsein achten. Ihr Projekt wird mit Präzision, Qualität und schneller Umsetzung realisiert.
Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl den Anforderungen Ihrer Hausverwaltung als auch den Bedürfnissen der Bewohner gerecht wird. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Architektenpartner
Tel.: 01/342000 oder 069911228577
Frau DI. Arch. Martina M. Hoffmann
Email: office@architektum.at
Warum sollten Eigentümer Architektum für die Erstellung ihres Bauwerksbuchs beauftragen?
Die Firma Architektum bietet Ihnen als Ziviltechniker maßgeschneiderte, kosteneffiziente und rechtlich einwandfreie Lösungen für die Erstellung des Bauwerksbuchs nach § 128a der Wiener Bauordnung. Wir bieten Ihnen eine schnelle, unkomplizierte und präzise Ausführung – so dass Sie sich keine Sorgen um rechtliche Anforderungen oder langwierige Prozesse machen müssen.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns beauftragen:
Kompetente und erfahrene Experten: Als Ziviltechniker
Direkte und unkomplizierte Abwicklung
Kosteneffiziente Lösungen
Warum sind in Wien für Gebäude Bauwerksbücher anzulegen?
Im Zuge der neuen Bauordnungsnovelle ist es ab 2024 gesetzlich vorgeschrieben, für Bestandsgebäude ein Bauwerksbuch anzulegen. Diese Maßnahme dient der langfristigen Dokumentation und Überwachung von Gebäuden und deren Bausubstanz. Sie soll sicherstellen, dass Sanierungen, Instandhaltungen und Modernisierungen effektiv durchgeführt werden, um den Gebäudebestand zu sichern und die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Wann ist das Bauwerksbuch für bestehende Gebäude anzulegen?
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Bestandsgebäude in Wien in die Bauwerksdatenbank eingetragen werden. Die Fristen für die Erstellung des Bauwerksbuches sind dabei wie folgt festgelegt:
- Bis zum 31.12.2027 für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden.
- Bis zum 31.12.2030 für alle Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 1. Januar 1945 erbaut wurden.
Wer ist für das Bauwerksbuch verantwortlich?
Die Verantwortung für die Erstellung des Bauwerksbuches liegt bei den Eigentümern der Gebäude. Wenn ein Gebäude von einer Hausverwaltung betreut wird, kann diese beauftragt werden, das Bauwerksbuch zu erstellen.
Was muss im Bauwerksbuch enthalten sein?
Laut § 128a Abs. 4 der Wiener Bauordnung muss das Bauwerksbuch folgende Informationen enthalten:
- Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen oder Benützungsbewilligungen des Gebäudes.
- Eine detaillierte Bezeichnung der Bauteile, die einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden müssen, einschließlich der Überprüfungsintervalle und der Voraussetzungen für die überprüfenden Personen.
- Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen, mit Ausnahme jener, die durch andere gesetzliche Vorschriften verlangt werden.
- Ein Verzeichnis der Baugebrechen sowie ein Plan zur Behebung dieser Mängel, falls im Rahmen einer Überprüfung solche festgestellt wurden.
- Eine Dokumentation von Maßnahmen oder Änderungen gemäß § 118 Abs. 3.
- Das Bauwerksbuch muss elektronisch geführt und auf Verlangen der Behörde zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.