PV-Pflicht & Energieintegration
PV-Pflicht & Energieintegration für Gewerbe in Niederösterreich & Wien
Mit der Novelle der Niederösterreichischen Bauordnung (§66a NÖ BO) wurde die Integration von Photovoltaikanlagen bei bestimmten Neubauten und Zubauten verpflichtend geregelt. Für viele Gewerbeprojekte stellt sich daher die zentrale Frage: Greift die PV-Pflicht – und wenn ja, wie kann sie wirtschaftlich und architektonisch sinnvoll umgesetzt werden?
Als staatlich befugte Ziviltechnikerin prüfen wir für Sie, ob Ihr Projekt von der PV-Pflicht betroffen ist, welche Modulflächen erforderlich sind und wie sich Photovoltaik optimal in Ihr Gebäude integrieren lässt.
Was bedeutet die PV-Pflicht gemäß NÖ Bauordnung?
Gemäß §66a der NÖ Bauordnung sind bei bestimmten Neubauten und größeren Zubauten Photovoltaikanlagen vorzusehen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Gebäudegröße, Nutzung und dem Energieausweis ab.
- Neubauten von Nicht-Wohngebäuden
- Größere Zubauten über definierte Flächengrenzen
- Gebäude mit relevantem Kühlbedarf
- Projekte mit Energieausweis-Pflicht
Die erforderliche Modulfläche orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und technischen Parametern. Ziel ist die nachhaltige Energieerzeugung direkt am Standort.
Wann greift die PV-Pflicht konkret?
Neubauten im Gewerbebereich
Bei Neubauten von Bürogebäuden, Produktionshallen, Handelsflächen oder Logistikimmobilien ist die Integration einer Photovoltaikanlage in vielen Fällen verpflichtend.
Größere Zubauten
Auch bei Erweiterungen bestehender Gebäude kann die PV-Pflicht greifen, insbesondere wenn eine bestimmte überbaute Fläche überschritten wird.
Energieausweis & Kühlbedarf
Der Energieausweis spielt eine zentrale Rolle. Wird ein relevanter außeninduzierter Kühlbedarf ausgewiesen, kann eine Mindestmodulfläche vorgeschrieben sein.
Welche Flächen können zur Erfüllung der PV-Pflicht genutzt werden?
Die Photovoltaik kann auf unterschiedlichen Flächen integriert werden:
- Dachflächen (Aufdach oder Indach)
- Fassadenflächen
- Parkplatzüberdachungen (Solarcarports)
- Überdachungen von Höfen oder Eingangsbereichen
- Restaurantüberdachungen für Beschattungen
- Terassenüberdachungen
Gewerbe und Handel
- Supermärkte und Fachmarktzentren
- Einkaufszentren
- Autohäuser
- Produktions- und Lagerhallen
- Logistikzentren
Park- und Verkehrsflächen
- Großparkplätze
- Parkhäuser und Parkdecks
- Park & Ride Anlagen
- Ladeparks für E-Mobilität
- Bus- und Verkehrsstationen
Tourismus & Gastronomie
- Hotelparkplätze
- Restaurant- und Gastgartenüberdachungen
- Terrassen- und Eingangsüberdachungen
- Wellness- und Spa-Bereiche
Sport- & Freizeiteinrichtungen
- Schwimmbäder und Hallenbäder
- Tennishallen und Sporthallen
- Reithallen
- Tribünenüberdachungen
Öffentliche Gebäude
- Schulen und Kindergärten
- Gemeindezentren
- Feuerwehrhäuser
- Bauhöfe
Gerade Solarcarports bieten die Möglichkeit, zusätzliche Energieflächen zu schaffen und gleichzeitig Parkplätze aufzuwerten.
Energieintegration statt reiner Pflichterfüllung
Die PV-Pflicht sollte nicht als isolierte technische Maßnahme verstanden werden. Eine ganzheitliche Energieintegration berücksichtigt:
- Eigenverbrauchsoptimierung
- Kombination mit Ladeinfrastruktur
- Speicherlösungen
- Dach- und Fassadenintegration
- Fördermöglichkeiten
Unser Ansatz ist es, die gesetzliche Verpflichtung in eine wirtschaftliche Chance zu verwandeln.
Beispiel: PV-Pflicht bei einem Gewerbeneubau
- Gebäudegröße: 2.000 m²
- Vorgeschriebene Modulfläche: abhängig von Nutzung und Energiekennwert
- Mögliche Leistung: 200–400 kWp
- Kombination mit Solarcarport: zusätzliche 300 kWp
Durch die Erweiterung auf Parkplatzflächen kann die Energieproduktion deutlich gesteigert und wirtschaftlich optimiert werden.
Unser Leistungsumfang bei PV-Pflicht-Projekten
1. Gesetzliche Prüfung
- Analyse der Bauordnung
- Prüfung des §66a NÖ BO
- Abstimmung mit Behörden
2. Energie- & Flächenanalyse
- Dach- und Fassadenbewertung
- Parkplatzpotenzial
- Technische Machbarkeit
3. Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Investitionskosten
- Förderungen
- Amortisationsrechnung
- Eigenverbrauchsquote
4. Einreichplanung & Umsetzung
- Einreichunterlagen
- Koordination Fachplaner
- Begleitung bis zur Umsetzung
PV-Pflicht und Energieanforderungen in Wien
Auch in Wien gelten im Zuge von Neubauten und größeren Sanierungen zunehmend verpflichtende Anforderungen zur Integration erneuerbarer Energie. Abhängig von Bauklasse, Nutzung und Umfang der baulichen Maßnahme können Photovoltaikanlagen verpflichtend vorzusehen sein.
Insbesondere bei Neubauten, Dachausbauten, größeren Zubauten oder energieausweispflichtigen Projekten ist eine Prüfung der energetischen Anforderungen erforderlich.
Wir analysieren standortbezogen:
- ob eine PV-Verpflichtung greift,
- welche Flächen angerechnet werden können,
- wie Dach-, Fassaden- oder Parkplatzflächen integriert werden können,
- und wie eine wirtschaftliche Energieintegration umgesetzt wird.
Ziel ist nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern eine langfristig wirtschaftliche Lösung für Ihr Projekt.
Energiegesetz, Eigenverbrauch und Batteriespeicher
Mit den aktuellen energierechtlichen Entwicklungen gewinnen Eigenverbrauchsoptimierung und Lastmanagement zunehmend an Bedeutung. Gerade bei größeren Gewerbeprojekten kann die Kombination aus Photovoltaikanlage und Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessern.
- Erhöhung der Eigenstromquote
- Reduktion von Lastspitzen
- Optimierung von Netzanschlussleistungen
- Kombination mit Ladeinfrastruktur
- Verbesserung von ESG-Kennzahlen
Batteriespeicher sind daher nicht isoliert zu betrachten, sondern Bestandteil einer integrierten Energie- und Infrastrukturstrategie.
Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Nutzung
Mit den aktuellen Rechtsrahmen – insbesondere dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und den Vorschriften des ElWOG – werden Modelle zur gemeinschaftlichen Nutzung erneuerbarer Energie geschaffen.
Das bedeutet: Erzeugter PV-Strom kann unter bestimmten rechtlichen, technischen und netzbetreiberbedingten Voraussetzungen innerhalb eines Areals oder zwischen unterschiedlichen Verbrauchsstellen genutzt werden (z. B. mehrere Betriebe auf einem Gewerbeareal).
- Nutzung innerhalb eines Gewerbeparks
- Versorgung mehrerer Mieter oder Zählpunkte
- Integration von Ladeinfrastruktur mit gemeinsamer Energieversorgung
- Verbundene Energienutzung für Hallen, Parkplätze und Ladezonen
Ob eine solche Lösung möglich und sinnvoll ist, hängt von Netzstrukturen, Zählpunkten und vertraglichen Rahmenbedingungen ab. Wir prüfen diese Optionen im Rahmen der Projektentwicklung individuell für Ihren Standort.
ESG und Nachhaltigkeitsstrategie als wirtschaftlicher Faktor
Die Einhaltung gesetzlicher Energieanforderungen ist längst mehr als eine baurechtliche Verpflichtung. Sie wird zunehmend Bestandteil von ESG-Bewertungen (Environmental, Social, Governance) und beeinflusst maßgeblich die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit von Immobilien.
Eine strategisch geplante Energieintegration verbessert nicht nur ökologische Kennzahlen, sondern wirkt sich direkt auf Finanzierung, Bewertung und Betriebskosten aus.
- Verbesserung von Nachhaltigkeitskennzahlen (CO₂-Reduktion, Eigenstromquote)
- Attraktivere Finanzierungsbedingungen durch bessere ESG-Ratings
- Langfristige Wertstabilität und Marktattraktivität der Immobilie
- Reduktion laufender Energiekosten und Betriebsausgaben
- Positive Wirkung auf Investoren, Mieter und Nutzer
Gerade bei Gewerbe- und Bestandsimmobilien wird Energieinfrastruktur zunehmend zu einem strategischen Bewertungsfaktor. Solarcarports, Dach- und Fassadenintegration sind daher nicht nur technische Maßnahmen, sondern Bestandteil einer langfristigen Immobilienstrategie.
Wir entwickeln Energieflächen so, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile geschaffen werden.
Warum Architektum?
Photovoltaik ist kein Zusatzprodukt – sie ist Teil der baurechtlichen, wirtschaftlichen und strategischen Projektentwicklung.
- Staatlich befugte Ziviltechnikerin mit Einreichkompetenz
- Fundierte Kenntnis der NÖ Bauordnung und Wiener Bauvorschriften
- Erfahrung mit PV-Pflicht-Projekten im Gewerbebereich
- Verbindung von Architektur, Energieintegration und Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Systematische Analyse sämtlicher nutzbarer Energieflächen eines Standorts – von Dach- und Fassadenbereichen bis zu Park-, Hof- und Infrastrukturflächen.en
Wir setzen die PV-Pflicht nicht nur formal um, sondern entwickeln daraus wirtschaftlich tragfähige Energieprojekte mit langfristigem Mehrwert.
Kostenlose Erstprüfung Ihrer PV-Pflicht
Sie planen einen Neubau oder eine Erweiterung in Niederösterreich oder Wien?
- Wir prüfen, ob die PV-Pflicht greift.
- Wir analysieren Ihre Energieflächen.
- Wir erstellen eine erste Wirtschaftlichkeitsabschätzung.
Jetzt Projekt prüfen lassen. office@architektum.at
Die gesetzliche PV-Pflicht kann durch Dachanlagen, Solarcarports oder Fassadenlösungen erfüllt werden.
Mehr zur wirtschaftlichen Umsetzung erfahren Sie im Bereich Projektentwicklung Energieflächen.
